Gutachten

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Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt.

Hier geht es um die neutrale Bewertung eines Sachverhaltes, welche später dem Richter bei seiner Urteilsfindung unterstützt.


Privatgutachten

Privatgutachten können von Privatpersonen, Vereinen oder Organisationen eingeholt werden. 

Obwohl der Gutachter durch eine Partei beauftragt wird, muss dieser den Sachverhalt neutral bewerten.


Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden von der Versicherung oder vom Versicherten beauftragt.

Auch hierbei muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige den Sachverhalt /den Schaden neutral begutachten / bewerten.

 
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